Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz

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 Massnahmen bei einer Pilzvergiftung 

Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von unkontrollierten, giftigen Pilzen zurückzuführen sind. In solchen Fällen sind folgende Massnahmen zu treffen:

  • Patienten mit starken Symptomen:
    Ambulanz anfordern via Sanitätsnotrufnummer 144. Die behandelnden Ärzte wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an Tox Info Suisse, 24h-Notrufnummer 145.
  • Patienten mit leichten Symptomen oder beunruhigte Personen:
    Informationen über das weitere Vorgehen gibt Tox Info Suisse, 24h-Notrufnummer 145.

  • Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben (weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke).
  • Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material ermöglicht speziell ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen Behandlung.

Hinweis: Für die Dienstleistung der Notfall-Pilzexperten können Kosten anfallen!

Liste der Notfall-PilzexpertInnen

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