Empfehlungen
für den Pilzkonsum
Pilze nicht roh konsumieren
Vergiftungen nach dem Konsum von rohen
oder ungenügend gekochten Speisepilzen sind meistens auf Substanzen zurückzuführen,
die sonst beim guten Durchkochen vernichtet werden. Vom Konsum roher
Pilze wird aus diesem Grund dringend abgeraten.
Folgende
Pilzarten enthalten beispielsweise solche Substanzen:
- Perlpilz (Amanita rubescens)
- Grauer Scheidenstreifling (Amanita vaginata)
- Hallimasch (Armillariella ostoyae oder mellea)
- Flockenstieliger Hexenröhrling (Boletus erythropus)
- Rotstieliger Ledertäubling (Russula olivacea)
- Maronenröhrlinge (Xerocomus badius)
Roh und in kleinen Mengen sollten nur echte Trüffel (Tuberales),
der Kaiserling (Amanita cesarea), Zuchtchampignons, Steinpilze,
der Rötlicher Gallerttrichter und der Eispilz konsumiert werden.
Achtung!
Gewisse Personen
reagieren bereits nach dem Konsum rohen Zuchtchampignons oder Steinpilzen mit Allergien, Unverträglichkeit, Magen-/Darmbeschwerden oder
Erbrechen.
Pilze
sind schwer verdaulich
Die Schweizerische Vereinigung amtlicher
Pilzkontrollorgane möchte in Erinnerung rufen, dass Pilze
schwer zu verdauen sind. Beim Konsum von grösseren Mengen
oder von zu grossen Pilzstücken ist das Auftreten von
Symptomen wie Unwohlsein, Erbrechen oder Durchfall nicht ausgeschlossen.
Es wird deshalb empfohlen, Pilze nicht als Hauptgericht zu
konsumieren, sondern als Beilage oder Zugabe in nicht allzu
fettigen Saucen.
Kindern unter 10 Jahren ist vom Konsum von Pilzen abzuraten. Werden Pilze ungenügend
zerkleinert oder beim Essen ungenügend gekaut, können
sie zu einem Darmverschluss führen.
Darf
man Pilzgerichte aufwärmen?
Unter folgenden Bedingungen dürfen Pilzgerichte einmal
aufgewärmt werden:
• Pilzgerichtreste nach der Zubereitung rasch abkühlen
•
Im Kühlschrank bei höchstens +5°C aufbewahren
• Innert zwei Tagen konsumieren
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