Massnahmen bei einer
Pilzvergiftung
Jedes Jahr treten Vergiftungen auf,
die auf den Verzehr von unkontrollierten giftigen Pilzen zurückzuführen
sind. In solchen Fällen sind folgende Massnahmen zu treffen:
- Sofort mit dem
nächstgelegenen Spital oder einem Arzt Kontakt aufnehmen
und die erteilten Weisungen strikte einhalten.
Bei akuten Vergiftungssymptomen kann in der ganzen Schweiz
mittels Sanitätsnotrufnummer
144 eine Ambulanz angefordert werden.
Bei Bedarf kann Ihnen das Schweizerisches
Toxikologisches Informationszentrum in Zürich,
Notrufnummer 145, Zusatzinformationen über
das weiteren Vorgehen geben.
- Betroffene Person auf der Seite lagern, zudecken, beobachten und beruhigen.
- Zeitpunkt der letzten Mahlzeit mit Pilzen und des Auftretens
der ersten Symptome eruieren.
- Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder
zu trinken geben (weder Wasser, Milch noch alkoholische
Getränke).
- Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste
oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material
ermöglicht speziell
ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten
Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen
Behandlung.
Liste der Notfall-PilzexpertInnen
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