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Massnahmen bei einer Pilzvergiftung

Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von unkontrollierten giftigen Pilzen zurückzuführen sind. In solchen Fällen sind folgende Massnahmen zu treffen:

  • Sofort mit dem nächstgelegenen Spital oder einem Arzt Kontakt aufnehmen und die erteilten Weisungen strikte einhalten.

    Bei akuten Vergiftungssymptomen kann in der ganzen Schweiz mittels Sanitätsnotrufnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.

    Bei Bedarf kann Ihnen das Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum in Zürich, Notrufnummer 145, Zusatzinformationen über das weiteren Vorgehen geben.

  • Betroffene Person auf der Seite lagern, zudecken, beobachten und beruhigen.

  • Zeitpunkt der letzten Mahlzeit mit Pilzen und des Auftretens der ersten Symptome eruieren.

  • Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben (weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke).

  • Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material ermöglicht speziell ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen Behandlung.

Liste der Notfall-PilzexpertInnen

 

   
 
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